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1. Der Abschluss des
Reisevertrages
a.) Mit der Anmeldung der Reise bietet der Kunde dem
Veranstalter Teddy Travel den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an, wobei die Anmeldung schriftlich, vorgenommen
werden.
b.) Der Anmelder einer Reise hat für die
Vertragsverpflichtungen, auch für alle anderen in der
Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer wie für seine eigenen
Verpflichtungen einzustehen, wenn er durch ausdrückliche
oder gesonderte Erklärung eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung übernommnen hat. An die Reisanmeldung ist der
Reisende zwei Wochen gebunden. Der Vertrag kommt mit der
Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner
bestimmten Form.
c.) Weicht die Reisebestätigung von der Anmeldung des Kunden
ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer
Vertragsantrag, an den wir 10 Tage gebunden sind. Der
Reisevertrag kommt dann zustande, wenn der Kunde innerhalb
dieser Bindungsfrist uns gegenüber die Annahme erklärt.
2. Zahlung des Reisepreises
a.) Nach Vertragsabschluß
und Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von 651
Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung von 15%desReisepreises pro
Teilnehme zuleisten.
b) Die Restzahlung wird fällig, wie dies im Einzelfall mit
Teddy Travel vereinbart ist. Sollte keine Vereinbarung
getroffen sein, wird sie gegen Aushändigung der
Reiseunterlagen fällig, jedoch nicht früher als 3 Wochen vor
Reisebeginn.
c.) Sie können ihren Reisepreis mit den Zahlungsarten
Überweisung , Scheck in
EURO oder bar begleichen. Es gilt der offiziell gültige
Umrechnungskurs.
3. Unsere Leistungen
a.) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der
Leistungsbeschreibung in unseren Prospekten bzw. unseren
Katalogen sowie den Reiseunterlagen (Reiseanmeldung und
Reisebestätigung).
b.) Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche
haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich durch uns
bestätigt werden.
4. Preisänderung
a.) Sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem
vertraglich vorgesehenen Antritt der Reise mehr als 4 Monate
liegen, sind wir nach dem Ablauf dieses Zeitraumes
berechtigt, den vereinbarten Reisepreis bis zu 5 % zu
erhöhen, wenn sich die Preise der Leistungsträger für
Beförderungskosten, die Abgaben für Hafen-, Flughafen- und
Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise
geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind. Für die
Berechnung der Erhöhung ist maßgeblich der Preis der in Satz
1 genannten Leistungen bzw. Gebühren oder die Wechselkurse
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen dem Kunden und
uns. Der Höhe nach ist die Erhöhung beschränkt auf die
anteilige Erhöhung der jeweiligen Kostenpositionen,
oder die Kostenpositionen, die von einer Wechselkursänderung
betroffen sind.
b.) Ein Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem
vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige
Preisänderung haben wir dem Kunden unverzüglich nach
Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.
c.) Im Falle von Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß um
mehr als 5 % des Gesamtpreises kann der Kunde kostenlos
zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir
in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Kunden aus unserem Angebot anzubieten.
d.) Der Kunde hat unverzüglich nach unserer entsprechenden
Erklärung die Rechte nach Ziffer 4. c) uns gegenüber geltend
zu machen.
5. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle
Gewährleistungsansprüche unberührt. Wir sind verpflichtet,
den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder
-Abweichungen in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages werden wir dem
Kunden nach seiner Wahl kostenlose Umbuchungen oder einen
kostenlosen Rücktritt vom Vertrag anbieten.
6. Rücktritt des Kunden bei Flugreisein / Hotelbuchungen
(extra Stornokosten bei LTU)
a.) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom
Reisevertrag zurücktreten. Es wird ihm empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der
Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Tritt der Kunde vom
Reisevertrag zurück, kann Teddy Travel Aufwendungsersatz
nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je
angemeldetem Teilnehmer verlangen:
bis 31 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,
bis 22 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises,
bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
bis 14 Tage vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises,
b.) machen wir eine pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer
6. a) geltend, ist der Kunde gleichwohl berechtigt, uns die
Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen.
c) Sollte im Einzelfall der nachweisbare Schaden höher sein
als die vorgenannten pauschalierten Stornokosten, so kann
dieser weitergehende Schaden von uns geltend gemacht werden.
7. Änderungen auf Verlangen des Kunden
Verlangt der Kunde nach Reisevertragsabschluß Änderungen
oder Umbuchungen, so kann Teddy Travel ein
Bearbeitungsentgelt von30 EURO pro Person verlangen, soweit
wir nicht eine höhere Entschädigung nachweisen, deren Höhe
sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns
ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was wir durch
anderweitige Verwendung dar Reiseleistung erwerben können.
8. Ersetzungsbefugnis
a.) Der Kunde kann bis einen Werktag vor Reiseantritt
verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und
Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem
Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den
besonderen Reiserfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstellen.
b.) Bei Eintritt eines Dritten sind die durch diesen
Eintritt entsprechenden nachweisbaren Mehrkosten, mindestens
jedoch 30 Euro, pauschal und ohne weiteren Nachweis fällig.
c.) Für den unter b) genannten Betrag und den Reisepreis
haften der Kunde und der Dritte als Gesamtschuldner.
9. Rücktritt und Kündigung durch Teddy Travel
a.) Teddy Travel kann den Reisevertrag fristlos kündigen,
wenn der Kunde trotz
Abmahnung erheblich weiter stört, so dass eine weitere
Teilnahme für uns/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr
zumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nicht
an sachlich begründete Hinweise hält. Uns steht in diesem
Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte
Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung
der Reiseleistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche im
übrigen bleiben unberührt.
b.) Bis zum 30.Tag vor Reiseantritt kann Teddy Travel eine
Reise absagen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die
Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für Teddy Travel nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen zu dieser Reise so gering ist. dass sie
Teddy Travel im Falle der Durchführung der Reise Kosten
verursachen würde, die die wirtschaftliche Opfergrenze,
bezogen auf diese Reise, überschreiten. Ein Rücktrittsrecht
besteht aber nicht, wenn die dazu führenden Umstände von
Teddy Travel zu vertreten sind. Dem Kunden wird der
Buchungsaufwand erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot
seitens Teddy Travel keinen Gebrauch macht. Weitergehende
Ansprüche bestehen nicht, wobei die Regelung in Ziffer 9. c)
unberührt bleibt.
c.) Im Falle eines zulässigen Rücktritts oder einer
zulässigen Absage durch uns gemäß Ziffer 9. b) kann der
Kunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise von Teddy Travel verlangen, wenn Teddy Travel
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Dem Kunden obliegt
es, dieses Recht unverzüglich nach der Absage oder dem
Rücktritt uns gegenüber geltend zu machen.
10. Kündigung infolge höhere Gewalt
a.) Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen in
erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie
Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen
(Entzug der Länderrechte, Grenzschließungen),
Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften
oder gleichwertigen Fällen berechtigen beide Teile allein
nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung.
b.) Im Falle der Kündigung kann Teddy Travel erbrachte oder
noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 des
Bürger!ichen Gesetzbuches zu bemessende Entschädigung
verlangen.
c.) Teddy Travel ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung
verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst.
In jedem Falle hat Teddy Travel die zur Durchführung der
Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im
Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte,
die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
11. Flugreisen
Es gelten im allgemeinen die mit den Reiseparteien
ausgegebenen Flugpläne. Bei Änderungen werden wir Sie
unmittelbar nach Kenntnis von solchen Umständen informieren.
Direktflüge sind nicht immer "Non-Stop-Flüge" und können
insbesondere Zwischen-Landungen mit einschließen. Sie sind
verpflichtet, sich spätestens 24 Stunden vor dem
Rückflug/-fahrt durch die örtliche Reiseleitung oder
-vertretung den genauen Zeitpunkt des Rückfluges/-fahrt
nochmals bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch die
Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, können wir nicht
aufkommen.
12. Gepäckbeförderung
Im Rahmen unserer
Flugreisen werden bis zu 20 kg Gepäck pro Gast befördert.
Mehr Gepäck ist in der Regel auch gegen Aufpreis nicht
möglich. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei
Flugreisen bitten wir, unverzüglich an Ort und Stelle
mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Anzeige ist die
Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft.
13.Gewähtleistung, Abhilfe und Obliegenheiten des Kunden
beim Auftreten von Leistungsstörungen
a.) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann
der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht
in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer
gleichwertigen Ersatzleistung.
b.) Unterlässt es der Kunde bei Auftreten eines Mangels
schuldhaft, diesen gegenüber Teddy Travel anzuzeigen, so
kann er auf diesen Mangel später keine reisevertragliche
Gewährleistungsansprüche mehr stützen.
c.) Wird diese Reise durch einen Mangel erheblich
beeinträchtigt, steht dem Kunden ein mangelbedingtes
Kündigungsrecht gemäß 651 e BGB nur dann zu, wenn er Teddy
Travel fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt
hat, wenn Abhilfe unmöglich oder von Teddy Travel verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Dies gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge
eines Mangels aus wichtigem und Teddy Travel erkennbaren
Grund nicht zuzumuten ist.
d.) Im Falle berechtigter Kündigung kann Teddy Travel für
erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende
Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren
Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen
sowie Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen maßgeblich (vgl. 471 des BGB). Dies gilt
nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden
Reiseleistungen für den Kunden kein Interesse haben. Teddy
Travel hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die
infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. ist die
Rückbeförderung im Reisevertrag mit umfasst, so hat Teddy
Travel auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu
tragen.
e) Beruht der Reisemangel auf einem Umstand, den Teddy
Travel zu vertreten hat, so kann der Kunde auch
Schadenersatz verlangen.
14. Haftungsbeschränkung
a.) Die vertragliche Haftung von Teddy Travel ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt.
a.a.) Soweit ein Schaden des Reisenden, der nicht
Körperschaden ist, weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
a.b.) wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
b.) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende
Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen
beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch
auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann, kann sich Teddy
Travel gegenüber dem Kunden auf diese Vorschriften berufen.
c.) Teddy Travel haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen, reine Flugvermittlungen,
reine Hotelvermittlungen usw.) und die in der
Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung
gekennzeichnet werden.
d.) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt.
e.) Kommt Teddy Travel die Stellung eines vertraglichen
Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara
und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und
Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die
Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Verletzung sowie
für Verlust und Beschädigung von Gepäck. Sofern Teddy Travel
in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den
für diese geltenden Bestimmungen.
f.) Kommt Teddy Travel bei Schiffsreisen die Stellung eines
Beförderers zu, so regelt sich die Haftung nach den
Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des
Binnenschifffahrtsgesetzes.
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
a.) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung
nachträglicher Unmöglichkeit und wegen der Verletzung von
Nebenpflichten hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber
Teddy Travel, geltend zu machen. Eine Geltendmachung
gegenüber dem vermittelnden Reisebüro genügt nicht. Nach
Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht
werden, wenn der Kunde die vorgenannte Frist ohne eigenes
Verschulden nicht einhalten konnte.
b.) Ansprüche des Kunden wegen mangelnder Reiseleistung,
nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von
Nebenpflichten verjähren in 24 Monaten nach dem vertraglich
vorgesehenen Ende der Reise.
c.) Macht der Kunde innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vorgesehenen
Reiseende Ansprüche geltend, so ist die Verjährung so lange
gehemmt, bis Teddy Travel die Ansprüche schriftlich
zurückweist.
d.) Eine Abtretung jedweder Ansprüche aus Anlass der Reise,
gleich aus welchem Rechtsgrund, an Mitreisende oder sonstige
Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren
gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
16. Paß- , Visa- und Gesundheitsvorschriften
a.) Teddy Travel weist auf Pass-, Visumerfordernisse
einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente
und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm
herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten
Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung
einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere
vor Vertragsabschluß und vor Reisebeginn hin, die für das
jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne
Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten.
Besondere in der Person des Kunden gegebene Umstände
(ausländische Staatsbürgerschaft, Doppelstaatsbürgerschaft,
Passeintragungen etc.) sind von
Teddy Travel nur zu beachten, wenn diese Teddy Travel
erkennbar sind, durch den Kunden ausdrücklich mitgeteilt
sind oder von Teddy Travel infolge besonderer Umstände
hätten erkannt werden können.
b.) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht
durch Teddy Travel hat der Kunde die Voraussetzungen für die
Reise zu schaffen, sofern sich nicht Teddy Travel
ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigung
etc. verpflichtet hat.
c.) Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher
Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das
Verhalten der Kunden zurückzuführen sind (z. B. keine
Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende
nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen
folgenlos in Anspruch nehmen. Die Ziffern 6. und 9. gelten
entsprechend.
17. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen,
dasselbe gilt für diese Reisebedingungen. Die Daten des
Kunden werden mittels EDV unter Beachtung des
Datenschutzgesetzes verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten
erfolgt nicht.
18. Gerichtsstand
Gerichtsstand für
Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, ist Köln.
Die Reisebedingungen entsprechen dem Stand vom 03. November
2005.
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